E-Label für Wein: Pflichten seit Dezember 2023

Seit dem 8. Dezember 2023 muss Wein Zutaten und Nährwerte angeben. Was auf der Flasche bleibt, was hinter einen QR-Code darf und wie Sie es praktisch umsetzen.

Was sich am 8. Dezember 2023 geändert hat

Die Verordnung (EU) 2021/2117 hat die gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse (VO (EU) 1308/2013) geändert: Wie andere Lebensmittel muss auch Wein jetzt ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration tragen.

Die Pflicht gilt für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden. Vorher erzeugte Weine dürfen mit dem alten Etikett verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.

Betroffen sind alle Kategorien von Weinbauerzeugnissen: Stillwein, Sekt und Schaumwein, Perlwein, Likörwein sowie entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weine. Für aromatisierte weinhaltige Getränke gelten vergleichbare Regeln.

Was auf der Flasche bleibt und was in den QR-Code darf

Die Verordnung erlaubt, einen Teil der Angaben auf ein elektronisches Etikett auszulagern: eine Webseite, die über einen auf das Etikett gedruckten QR-Code erreichbar ist.

Auf dem physischen EtikettDarf auf das E-Label
Der Brennwert, auch mit dem Symbol „E“: zum Beispiel E (100 ml) = 330 kJ / 80 kcalDie vollständige Nährwertdeklaration pro 100 ml
Die Allergene, zum Beispiel „enthält Sulfite“Das vollständige Zutatenverzeichnis
Alle üblichen Pflichtangaben: Bezeichnung, Alkoholgehalt, Nennvolumen, Abfüller, Los, Herkunft

Neben dem QR-Code muss klar stehen, wohin er führt, zum Beispiel „Zutaten und Nährwerte“. Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission reicht ein einfaches „i“-Symbol nicht aus.

So schreiben Sie das Zutatenverzeichnis

Die Zutaten werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt. Bei Wein sind das meist:

  • Trauben, gegebenenfalls konzentrierter oder rektifizierter konzentrierter Traubenmost, Zucker (wo zulässig), Fülldosage oder Versanddosage bei Schaumwein.
  • Die Zusatzstoffe mit Klassenname und Bezeichnung oder E-Nummer: Säureregulatoren, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Stabilisatoren. Zum Beispiel „Konservierungsstoff: Sulfite“.
  • Packgase können durch den Hinweis „unter Schutzatmosphäre abgefüllt“ ersetzt werden.

Verarbeitungshilfsstoffe wie Schönungsmittel werden nicht aufgeführt, außer sie sind Allergene (zum Beispiel Erzeugnisse aus Ei oder Milch). Allergene müssen sich vom Rest des Verzeichnisses abheben, etwa durch Fettdruck.

Für Säureregulatoren und Stabilisatoren, die alternativ eingesetzt werden, darf man „enthält ... und/oder ...“ schreiben und nennt dabei nur die tatsächlich möglichen Stoffe.

So werden die Nährwerte berechnet

Die Deklaration bezieht sich auf 100 ml Wein und umfasst Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Fett, Eiweiß und Salz sind im Wein vernachlässigbar; man darf schreiben „Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz“.

Der Brennwert wird mit den Umrechnungsfaktoren der Verordnung (EU) 1169/2011 berechnet:

BestandteilkJ pro Grammkcal pro Gramm
Alkohol (Ethanol)297
Kohlenhydrate (Zucker)174
Organische Säuren133
Mehrwertige Alkohole (Glycerin)102,4

Die Gramm Alkohol ergeben sich aus dem Alkoholgehalt: 13,5 % vol × 0,789 = 10,65 g pro 100 ml. Zucker und Säure aus der Analyse, meist in g/l, werden durch 10 geteilt.

Beispiel. Ein Rotwein mit 13,5 % vol, 3 g/l Restzucker und 5,5 g/l Gesamtsäure, mit aus dem Alkoholgehalt geschätztem Glycerin, hat etwa 330 kJ / 80 kcal pro 100 ml. Genau diese Rechnung übernimmt EUlabel, sobald Sie Ihre Analysewerte eingeben.

Die Werte dürfen Durchschnittswerte Ihres Weins sein, auf Grundlage der Analyse oder allgemein anerkannter Daten.

Die Regeln für die E-Label-Seite

  • Kein Marketing. Die Seite darf keine Verkaufs- oder Werbeinformationen enthalten.
  • Kein Tracking. Daten der Leser dürfen weder erhoben noch verfolgt werden: keine Profiling-Cookies, keine Nutzeranalyse.
  • Die richtige Sprache. Die Angaben müssen in den Sprachen des Landes vorliegen, in dem der Wein verkauft wird. Eine Seite, die sich in der Sprache des Smartphones öffnet, deckt mit einem QR-Code alle Märkte ab.
  • Immer erreichbar. Der gedruckte QR-Code muss funktionieren, solange das Produkt im Handel ist.

Kennzeichnung der Verpackung

Die Kennzeichnung von Verpackungen für die Entsorgung regelt bisher jedes Land selbst. In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht zu Entsorgungshinweisen auf dem Etikett, freiwillige Hinweise sind aber üblich. In Italien dagegen müssen für jedes Verpackungsteil der Materialcode (etwa GL 70 für Glas, FOR 51 für Kork, ALU 41 für Aluminium) und ein Hinweis zur Sammlung angegeben werden, auch digital. Frankreich verlangt für viele Verpackungen das Triman-Logo und Trennhinweise.

In den kommenden Jahren bringt die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 eine einheitliche Kennzeichnung in der ganzen EU. Wenn Sie exportieren, prüfen Sie die Regeln im Zielland.

Sekt, Bag-in-Box und andere Formate

Für Schaumwein und Perlwein gelten dieselben Regeln: Im Zutatenverzeichnis steht gegebenenfalls auch die Füll- oder Versanddosage. Bei Bag-in-Box, Fässern und Dosen bezieht sich die Deklaration weiterhin auf 100 ml, und die Entsorgungshinweise betreffen jedes Teil: Karton, Beutel, Zapfhahn.

So setzen Sie es mit EUlabel um

  1. Geben Sie Name, Jahrgang, Alkohol, Zucker und Säure aus Ihrer Analyse ein.
  2. Wählen Sie die Zutaten aus einer bereits übersetzten Liste: Allergene erscheinen fett.
  3. Geben Sie die Verpackungsteile an: Materialcodes und Entsorgung werden automatisch ergänzt.
  4. Laden Sie den QR-Code herunter und schicken Sie ihn mit dem Etikett an die Druckerei, mit dem Hinweis daneben und dem Brennwert.

Die Seite ist bereits in alle 24 EU-Sprachen übersetzt, nutzt weder Cookies noch Tracking, und wenn Sie etwas ändern, bleibt der gedruckte QR-Code gültig.

Stand: Oktober 2026. Dieser Leitfaden dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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